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Wettbewerbsverfahren weiterentwickeln – Antrag an die AKH-Vertreterversammlung

Geschrieben am 3. November 2025



In der Praxis fordern viele Kommunen zur Entwicklung von Flächen oder bei Hochbauprojekten Wettbewerbe nach der RPW. Diese werden zunehmend als offene oder begrenzt offene Verfahren mit EU-weiter Ausschreibung durchgeführt, häufig mit 20 oder mehr teilnehmenden Büros.


Der zeitliche Aufwand ist erheblich und die Kosten für Personal, Modelle und Präsentationen liegen pro Büro regelmäßig bei über 20.000 €, wobei nur Preisträger Preisgelder erhalten, die und selbst die prämierten Büros mit dem Preisgeld den Aufwand kaum decken könne. Insbesondere für kleinere und mittlere Büros bedeutet dies ein erhebliches wirtschaftliches Risiko.


Zugleich führen die Verfahren durch ihre Komplexität und Dauer oftmals zu deutlichen Verzögerungen in der weiteren Projektentwicklung und Umsetzung.
Eine Anpassung der RPW-Verfahren, die Aufwand, Teilnehmerzahl und Dauer in ein verhältnismäßiges Maß bringt, würde die Wettbewerbslandschaft fairer, wirtschaftlich tragfähiger und zugleich effizienter gestalten.


Im Zusammenhang mit den derzeit auf Bundes- und Landesebene diskutierten Initiativen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren („Bau-Turbo“) bietet sich die Chance, auch die Wettbewerbsverfahren als Teil der gesamten Planungs- und Umsetzungsstrecke auf ihre Effizienz und Praxistauglichkeit hin zu überprüfen – ohne die hohen Qualitätsansprüche der Baukultur zu gefährden.


Ziele des Antrags:

– Sicherstellung angemessener und wirtschaftlich tragfähiger Verfahren
– Begrenzung übermäßiger Teilnehmerzahlen
– Reduktion der Verfahrensdauer zur Förderung einer zügigen Umsetzung
– Stärkung kleiner und mittlerer Büros
– Beitrag zu einer effizienteren, aber qualitätsorientierten Baukultur





Der BDB-HESSENFRANKFURT beantragt deshalb, die Vertreterversammlung möge beschließen:

Die Architektenkammer Hessen wird beauftragt, sich auf Landes- und Bundesebene für eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsverfahren nach der RPW einzusetzen.


Ziel ist es, die Verfahren stärker an die praktischen Anforderungen der Planungs- und Umsetzungspraxis anzupassen und dabei

– den Aufwand für teilnehmende Büros in ein angemessenes Verhältnis zur Projektgröße und zum Auftragswert zu setzen,
– die Teilnehmerzahl in Wettbewerben angemessen zu begrenzen,
– die Verfahrensdauer und -komplexität zu reduzieren, um eine zügigere Umsetzung zu ermöglichen
– und alternative, qualitätsgesicherte Verfahrensformen (z. B. einstufige, geladene oder kooperative Verfahren, Konzeptvergaben mit Fachjurys) stärker zu fördern.


ARCHITEKT BDB Sascha Querbach
BDB-HESSENFRANKFURT

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